Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung vom 23. September 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege beschlossen. Damit sollen u.a. 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege finanziert werden, ohne das die Eigenanteile der Bewohner steigen. Zudem soll die Nutzung von Hilfsmitteln für Pflegebedürftige erleichtert werden. Im Gesundheitswesen sollen Krankenkassen erweiterte Spielräume für Selektivverträge erhalten, z.B. für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Forciert wird mit dem Gesetzesentwurf, dass die zusätzlichen Hilfskraftstellen mit 1- und 2-jährig ausgebildeten Pflegekräften (Landesrecht) besetzt werden. Diese werden aber auch bereits finanziert, wenn sie die Ausbildung noch absolvieren müssen. Hierfür werden Übergangsregelungen vorgesehen. Im Referentenentwurf war noch geplant, das die Hilfskräfte perspektivisch lediglich über eine Basisqualifikation verfügen müssen. Die Finanzierung soll als Vergütungszuschlagsregelungen nach den §§ 84 und 85 SGB XI kommen. Die Finanzierung der Hilfskraftstellen wird Teil des in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarten Roadmap-Prozess zur Vorbereitung der Einführung des Personalbemessungsverfahrens sein. Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten. Dies wird in § 18 SGB XI geregelt.
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PeBeM 113c SGB XI - Abschlussbericht Personalbemessung veröffentlicht Downloads für Mitglieder: 20 0918 Gesundheitsversorgungs und Pflegeverbesserungsgesetz GPVG Kabinettsvorlage |