Masernschutzgesetz - Informationen des Paritätischen Gesamtverbandes

Der Paritätische Gesamtverband hat Informationen zum Masernschutzgesetz zusammengefasst und online aufbereitet.

Der Link http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/masernschutzgesetz/ bietet einen Überblick der derzeitigen Informationen und wird stetig fortgeschrieben.

Die Regelungen des ab 01.03.2020 geltenden Masernschutzgesetz betreffen betreute Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftseinrichtungen und die Mitarbeitenden in diesen Einrichtungen. Betroffen sind damit explizit Kinder- und Jugendheime (HzE), Kitas, Ganztagsbetreuung an Schulen aber auch Flüchtlingsunterkünfte.

Die Online- Informationen richten sich an paritätische Einrichtungen und sollen einen Überblick zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes geben sowie konkrete Fragestellungen zu Umsetzung klären helfen. Dabei ist zu beachten, dass viele Fragen noch nicht abschließend zu beantworten sind. Viele Informationen beziehen sich auf Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und sind entsprechend gekennzeichnet.  Die Angaben werden je nach Informationsstand laufend aktualisiert. Dies betrifft vor allem Informationen, welche Einrichtungen/Angebote/Personenkreise konkret betroffen sind.

Bitte beachten Sie für den Pflegebereich insbesondere die Unterpunkte:

- Betroffene Einrichtungen und Personenkreise

http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/masernschutzgesetz/betroffene-einrichtungen-und-personenkreise/

- Nicht betroffene Einrichtungen und Personenkreise

http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/masernschutzgesetz/nicht-betroffene-einrichtungen-und-personenkreise/

 

 

Verknüpfte Artikel:

Masernschutzgesetz - FAQ vom BMG


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Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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