Aktualisierung 27.9.19: Der Bundestag hat am 27. September 2019 erstmals über das Angehörigen-Entlastungsgesetz in einer einstündigen Debatte beraten. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, künftig entlastet werden, in dem die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen werden soll. Im Anschluss an die einstündige Debatte im Plenum wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. - Zum Gesetzentwurf s. Download. - Reden der Abgeordneten können im tagesaktuellen Plenarprotokoll (19/116) eingesehen werden: www.bundestag.de/dokumente/protokolle/vorlaeufig/19116-659982
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat am 30. August 2019 als besonders eilbedürftig zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates sind noch nicht Bestandteil der Vorlage, sollen aber "unverzüglich" nachgereicht werden.
Die erster Lesung im Bundesrat zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) der Bundesregierung erfolgt am Freitag, 27. September 2019. Im Abschluss an die einstündige Debatte im Plenum soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Die Bundestagsdebatte wird am Freitag, 27. September 2019 ab 9 Uhr Live übertragen. Zur Bundestagsdrucksache vom 23.092.019 s. Download
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