DVG - Kabinettsentwurf Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG)

Am 10.07.2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein "Digitale-Versorgung-Gesetz" beschlossen. In der Gesetzesbegründung wird hierbei konkretisiert, dass neben Qualität und Funktionalität u. a. auch die Barrierefreiheit durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu prüfen ist, bevor es beschließt, dass digitale Gesundheitsanwendungen durch gesetzliche Krankenkassen erstattet werden können.

Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf im Vergleich zum zuvor bekannten Referentenentwurf insbesondere die folgenden Änderungen:

  • Der Gesetzentwurf enthält eine gesetzliche Grundlage für eine freiwillige Anbindung von stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur. Der Entwurf enthält allerdings keine Regelungen mehr, um Pflegefachkräften, Hebammen und Entbindungspflegern oder auch Physiotherapeuten eine Zugriffsberechtigung zu den Daten der elektronischen Gesundheitskarte zu ermöglichen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, damit eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur durch Pflegeeinrichtungen in der Praxis genutzt werden kann. Wir gehen davon aus, dass diese Regelungen ebenfalls auf Grund von datenschutzrechtlichen Fragestellungen zunächst heraus genommen wurden, um eine Zustimmung im Bundeskabinett zu ermöglichen.
  • Die geplanten weiteren Regelungen zur elektronischen Patientenakte, mit denen Vorgaben zu weiteren Funktionen (Mutterpass, Impfausweis, etc.) getroffen werden sollten, wurden heraus genommen. Hier hatte das Justizministerium Vorbehalte auf Grund des Datenschutzes angemeldet. Das Bundesministerium für Gesundheit kündigte daraufhin an, dass man diese Punkte später in einem eigenen Datenschutzgesetz regeln wolle.
  • Herausgenommen wurde außerdem eine gesetzliche Grundlage für die freiwilligen Anbindung von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur. Es wird allerdings angekündigt, dass die entsprechende Grundlage in einem späteren Gesetz geschaffen werden wird.
  • Bei der Erstellung der Pflegeberatungs-Richtlinien sind die Bundesarbeitsgemeischaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Verbände der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Verband der PKV, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zu beteiligen. Den Verbänden der Pflegeberufe, Patientenvertretern und unabhängigen Sachverständigen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  • Es sind nun Regelungen für eine Schiedsstelle enthalten, die tätig wird, wenn der GKV-SV und die Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen sich hinsichtlich der Vergütung nicht einigen können. Patientenorganisationen nach § 140f können beratend an den Sitzungen der Schiedsstelle teilnehmen.
  • Apotheken erhalten bis zum 30.09.2020 Zeit, um sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen (zuvor war der 31.3.2020 vorgesehen).
  • Der GKV-SV hat dem BMG jährlich und erstmalig zum 31.03.2020 über den Stand und Fortschritt der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu berichten.
  • Der GKV-SV soll aktiv daran mitwirken, dass Krankenkassen an gemeinsame Portalverbünde angebunden werden (dies zielt auf das Bürgerportal ab, dass auf Grund des Onlinezugangsgesetzes eingeführt wird).
  • Veränderte Regelungen hinsichtlich der Zugänglichkeit der digitalen Gesundheitsapps. Dies ermöglicht, dass Versicherte diese über App Stores herunter laden können.
  • Klarstellung, dass andere Leistungsanspruche (beispielsweise auf Hilfsmittel) durch den neuen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen unberührt bleiben. Auch wenn es sich bei der digitalen Gesundheitsanwendung um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode handeln sollte, gilt der vorgesehene Leistungsanspruch.
  • Konkretisierung, dass den Krankenkassen hinsichtlich des Anspruchs auf digitale Gesundheitsanwendungen regelmäßig eine ärztlich bestätigte Indikation vorzulegen ist. In der Regel sei eine zeitliche Begrenzung der Genehmigung erforderlich.
  • Klarstellung, dass die von der KBV zu erlassenden IT-Sicherheitsanforderungen nicht für die ambulante Versorgung im Krankenhaus gelten, soweit dort bereits angemessene Vorkehrungen gemäß den BSI Gesetzen getroffen wurden.
  • Bei der Erstellung der Vorgaben zur IT-Sicherheit hat die KBV nun doch nicht Medizinprodukte und In-Vitro Diagnostika zu berücksichtigen, die programmierbare Elektroniksysteme einschließen.
  • Wenn es darum geht, dass Vergütungsregelungen im EBM zu finden sind, die mit digitalen Gesundheitsanwendungen zusammen hängen, ist nun nicht allein von ärztlichen, sondern auch von psychotherapeutischen Leistungen die Rede.
  • In den Beirat der gematik wird ein Vertreter für den Bereich der Hochschulmedizin aufgenommen. Dies geschieht in Hinblick auf die Zielsetzung eine forschungskompatible elektronische Fallakte zu entwickeln.
  • Das zukünftige Forschungsdatenzentrum soll auch Daten zur Versorgung durch Hebammen und zur Versorgung durch andere Heil- und Hilfsmittelerbringer aller GKV Versicherten enthalten.
  • Der Auftrag des IQWIG wird erweitert. Es kann Recherchen zum aktuellen Wissensstand als Grundlage für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien durchführen.
  • Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften kann dem BMG für Beauftragungen des IQWIG, Themen zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien vorschlagen. Für Beauftragungen des IQWIG durch das BMG können jährlich bis zu zwei Millionen Euro verwendet werden.
  • Die Vertragsärzte werden verpflichtet, bis zum 30. Juni 2021 gegenüber ihrer KV nachzuweisen, dass sie über die erforderlichen Dienste und Komponenten verfügen, die für einen Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlich sind.
  • Perspektivisch ist nur nicht eine Halbierung, sondern später auch eine Kürzung der Bezahlung von Faxen auf ein Viertel der heutigen Vergütung vorgesehen.
Anmerkungen in Hinblick auf weitere Positionierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bitten wir bis zum 21. August 2019 an das Referat zu senden.

 

 

Verknüpfte Artikel:

DVG - BMG Referentenentwurf für ein Digitale-Versorgung Gesetz (DVG)

DVG - Stellungnahme zum Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgungs-Gesetz - DVG)


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Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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