Der GKV-Spitzenverband und elf maßgebliche Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene haben auf der Grundlage des neuen § 132d Abs. 1 S. 1 SGB V einen Rahmenvertrag zur Durchführung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche zum 01.01.2023 geschlossen. In den Rahmenverträgen wurden insbesondere die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Grundsätze der Vergütung geregelt. Ziel der Rahmenverträge ist es, für schwer kranke und sterbende Menschen und Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, eine qualifizierte Versorgung mit Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (SAPV) auf einem bundesweit einheitlichen Qualitätsniveau sicherzustellen. Die Einzelheiten zur Versorgung werden in den Versorgungverträgen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern (nachfolgend SAPV-Teams genannt) unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten nach § 132d Abs. 1 S. 6 SGB V vereinbart. Um zu einem besseren Verständnis der Bundesrahmenverträge beizutragen und die Anwendung für die Mitglieder zu erleichtern, wurde durch die BAG-SAPV und den DHPV die vorliegende Handreichung erstellt. Die Handreichung soll mit den in der Praxis vorkommenden und entstehenden Fragestellungen und Erfahrungen im Umgang mit den Bundesrahmenvereinbarungen sukzessive überarbeitet und angepasst werden. Die Bundesrahmenverträge SAPV, weiterführende Dokumente sowie künftig auch aktualisierte Versionen dieser Handreichung finden sich online unter www.bag-sapv.de und www.dhpv.de. (Quelle: Handreichung zum Rahmenvertrag der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene) |
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