Herr Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte die steigenden Kosten insbesondere in den Bereichen Energie und Nahrungsmittel bereits Ende Juni zum Anlass für ein Schreiben an den GKV-Spitzenverband genommen. In diesem Schreiben hatte er den GKV-Spitzenverband für den Bereich der Langzeitpflege gebeten, die Landesverbände der Pflegekassen auf die Anwendung der bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Vergütungsverhandlungen im Recht der Pflegeversicherung aufmerksam zu machen. Er hat in diesem Zusammenhang auf das gesetzliche Instrumentarium des § 85 Abs. 7 SGB XI hingewiesen.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel:
Downloads für Mitglieder: |