logo

G-BA Beschluss: Konkretisierung Begriff eines Verbandmittels in Abgrenzung zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Auftrag des Gesetzgebers konkretisiert, welche Produkte unter den Begriff eines Verbandmittels fallen und damit weiterhin unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind. Nach Auffassung des G-BA können zu den Verbandmitteln auch Produkte mit ergänzenden Eigenschaften gezählt werden, die die natürliche Wundheilung unterstützen, indem sie die Wunde beispielsweise feucht halten. Von den Verbandmitteln abgegrenzt werden die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise aktiv Einfluss auf die Wundheilung nehmen können. Nach Prüfung des medizinischen Nutzens durch den G-BA können auch diese Produkte verordnungsfähig werden. Die Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie zu dieser Abgrenzungsfrage beschloss der G-BA am 20.08.2020 in Berlin.

„Die Abgrenzung von Verbandmitteln zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung trägt dem Willen des Gesetzgebers Rechnung, die Patientensicherheit und Qualität bei der Wundversorgung zu stärken: Produkte, die eine eigenständige therapeutische Wirkung entfalten, müssen zukünftig vom G-BA auf ihren medizinischen Nutzen hin überprüft werden. Nur wenn sie der Wundheilung nachweislich nutzen, können sie verordnet werden. Verbandmittel bleiben hingegen weiterhin unmittelbar verordnungsfähig“, erläuterte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Ergänzung: Der Beschluss vom 20. August 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft.

https://www.g-ba.de/beschluesse/4433/

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung

Downloads für Mitglieder:

2020 08 20 PM AM RL Verbandmittel

pdf 2020 08 20 AM RL Abschnitt P Anlage Va (142 KB)

pdf 2020 08 20 AM RL Abschnitt P Anlage Va TrG (225 KB)

pdf 2020 08 20 AM RL Abschnitt P Anlage Va ZD (2.41 MB)

 

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.