Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der neuen Versorgungsformen eine themenoffene sowie eine themenspezifische Förderbekanntmachung auf seiner Website veröffentlicht. Der Entscheidung über die Förderschwerpunkte war erstmalig ein Konsultationsverfahren vorangegangen. Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsaus-schuss angehören, waren dabei aufgerufen, Vorschläge für Förderthemen und -kriterien einzubringen. Neu ist zudem ein zweistufiges Förder-verfahren, in dem der Innovationsausschuss bereits die Ausarbeitung von Vollanträgen fördern kann. Folgende Förderschwerpunkte wurden in der themenspezifischen Förderbekanntmachung festgelegt: • Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen • Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen • Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen • Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden • Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung
Nähere Informationen: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/871/
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