Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Paritätischer fordert Familienpflegegeld zur Unterstützung pflegender Angehöriger / bundesweiten Aktionstag „Pflegende Angehörige" am 8.9.2019

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am 3.9.2019 zum bundesweiten Aktionstag „Pflegende Angehörige" am 8. September neue Zahlen zur Anzahl der pflegebedürftigen Menschen veröffentlicht. Der Paritätische nimmt zur „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ Stellung und fordert ein Familienpflegegeld zur Unterstützung pflegender Angehöriger. 


Paritätische PM vom 3.9.2019: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Paritätischer fordert Familienpflegegeld zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Ein „Familienpflegegeld“ zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband angesichts der extrem hohen Zahl pflegender Angehöriger. Laut Statistischem Bundesamt werden 1,76 Millionen pflegebedürftige Menschen von Angehörigen zu Hause gepflegt, was fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland ausmacht (3,41 Millionen Menschen). In Anlehnung an das Elterngeld fordert der Verband einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung. Darüber hinaus fordert der Paritätische die Stärkung von Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger, wie Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

„Neben verlässlichen Entlastungsangeboten brauchen pflegende Angehörige einen einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Es könne nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Der Verband fordert einen verbindlichen Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine drei Jahre befristete Familienpflegezeit. Die Höhe der Lohnersatzleistung würde wie beim Elterngeld im Regelfall 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen, höchstens jedoch 1.800 Euro.

Die geltende Regelung zur Pflegezeit werde den lebenspraktischen Anforderungen nicht gerecht, kritisiert der Paritätische, was sich auch in der geringen Inanspruchnahme zeige. „Menschen dürfen nicht genötigt werden, ihr Arbeitsverhältnis aufzugeben oder sich durch die Aufnahme eines Darlehens verschulden zu müssen, um ihren Angehörigen beizustehen“, so Schneider. „Der derzeitige Anspruch auf befristete Freistellung ohne jegliche finanzielle Absicherung nützt den Betroffenen im Ernstfall wenig.“ Alarmieren müsse vor diesem Hintergrund, dass mehr als 280.000 Menschen auf Grund von Pflegetätigkeiten dem Arbeitsmarkt nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen und pflegende Menschen auf Hartz IV angewiesen sind. Auch der durch das Bundesfamilienministerium berufene unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf habe in seinem Bericht jüngst entsprechenden Handlungsbedarf formuliert und eine Regelung orientiert am Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz empfohlen.

Neben einem Familienpflegegeld seien mehr und verlässlich finanzierte Entlastungsangebote notwendig. „Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflegeplätze sind derzeit Mangelware, dabei tragen sie nachweislich enorm zur Entlastung pflegender Angehöriger bei. Die häusliche Pflegesituation fordert alle Beteiligten heraus und strapaziert auf Dauer selbst die innigste Beziehung. Die professionell abgesicherte, temporäre Auszeit bietet sowohl Pflegenden als auch Pflegebedürftigen "Entspannung“, so Schneider. Der Paritätische begrüßt, dass im Koalitionsvertrag von SPD und Union entsprechende Maßnahmen verankert seien. Unter anderem habe die Große Koalition ein jährliches Budget angekündigt, über das pflegende Angehörige zukünftig in der Lage sein sollen, flexibel Entlastungsangebote in Anspruch nehmen zu können. Auch sei angekündigt, Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege zu stärken. Entsprechende Eckpunkte lägen jedoch bis heute noch nicht vor. Jetzt müsse die Große Koalition ihren Worten zügig Taten folgen lassen.

PM des Statistischen Bundesamtes vom 3.9.2019: Pressemitteilung Nr. 36 vom 3. September 2019

WIESBADEN – 3,41 Millionen Menschen waren zum Jahresende 2017 in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum bundesweiten Aktionstag „Pflegende Angehörige" am 8. September weiter mitteilt, wurden gut drei Viertel (76 % oder 2,59 Millionen) aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Davon wurden 1,76 Millionen Pflegebedürftige in der Regel allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 0,83 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, sie wurden jedoch teilweise oder vollständig durch ambulante Pflegedienste versorgt. Knapp ein Viertel aller Pflegebedürftigen (24 % oder 0,82 Millionen Pflegebedürftige) wurde vollstationär in Pflegeheimen betreut.

Weitere Informationen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html;jsessionid=8AD7D7AF758FF2D94FC2D4BBAC8D1F14.internet721

 

 

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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