PpSG - Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)

Heute im Bundestag Nr. 696 vom 25. September 2018 informiert über den nun vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates Drucksache 19/4453 vom 24.09.2018

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will mit einem Sofortprogramm den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453), das dem Bundestag zur Beratung vorliegt, sieht dazu zahlreiche Initiativen vor.

So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Je nach Größe erhalten die Pflegeeinrichtungen zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich.

Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.

Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.

Der Krankenhausstrukturfonds soll ab 2019 für vier Jahre im Umfang von einer Milliarde Euro jährlich weitergeführt werden. Finanziert wird der Fonds hälftig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und Mitteln der Länder. Strukturveränderungen sollen mit dazu beitragen, Pflegekräfte effizient einzusetzen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet einige Regelungen, um die Attraktivität des Pflegeberufes unmittelbar zu verbessern. So sollen die Krankenkassen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen investieren. Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll ausgebaut werden. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten.

Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

 

Verknüpfte Artikel:

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Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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