PflgBG/PflAPrV - Bundeskabinett beschließt Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz ist am 13.6.2018 im Bundeskabinett beschlossen worden. Vorgelagert waren zahlreiche Diskussionen zu Änderungen an der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, mit denen das inhaltliche Niveau der Altenpflegeausbildung reduziert werden sollte. Letztlich wurde ein Kompromiß von Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Georg Nüßlein (CSU) ausgearbeitet (wie schon im Gesetzgebungsverfahren), der eine nicht ganz so eindeutige Abwertung nach sich zieht.

 

Der Paritätische Gesamtverband fäßt nach Sichtung den Kabinettsentwurfs nachfolgend zusammen (für Mitgliedsorganisationen steht als Download eine ausführliche Information zur Verfügung):

Die Berg- und Talfahrt aus dem Gesetzgebungsverfahren geht weiter. Alle Bemühungen, die Altenpflege aufzuwerten sind mit dem vorliegenden Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schon wieder angeknackst, denn für den spezialiserten Abschluss zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger wurden die Anforderungen nochmal im Detail abgesenkt. Die Auswirkungen sind noch nicht endgültig abschätzbar. Aber eines ist klar: ein Abschluss auf Augenhöhe mit den anderen Abschlüssen ist damit nicht mehr gegeben. Die, welche die Altenpflege klein halten wollen, könnten einen weiteren Etappensieg feiern. Die Unterschiede zwischen Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger einerseits und Altenpflegerin bzw. Altenpfleger andererseits, werden insbesondere im Gehaltsgefüge somit für die Zukunft zementiert.

  • Zu befürchten ist auch, dass diese spezialisierte Altenpflegeausbildung damit in Stein gemeißelt wird. Wie soll denn noch der mühsam errungene Kompromiss aus dem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden, nachdem die unterschiedlichen - aber in gewisser Hinsicht gleichwertigen - Ausbildungsgänge evaluiert werden und dann entschieden wird, ob die Altenpflege in dem neuen Pflegefachberuf endgültig aufgehen kann? Dem wird damit die Grundlage entzogen. Es ist noch zu früh, von einer Aufkündigung der im Gesetzgebungsverfahren gefundenen Regelung zu sprechen, aber darauf könnte es hinauslaufen.
  • Bitter ist auch die Tatsache, dass die Bundesregierung das Versprechen bricht, bei der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung weiter auf eine breite Beteiligung zu setzen. Wie kann es sein, dass viele maßgebliche Spitzenverbände, wie z.B. der Paritätische Gesamtverband, nicht zur öffentlichen Anhörung am 25.06.018 in den Bundestag eingeladen werden? Letztlich ist als Wohlfahrtsverband nur die Caritas eingeladen worden. Dazu wendet sich der Paritätische noch gesondert an die Obleute des Gesundheitsausschuss im Bundestag.
  • Immerhin gibt es auch Fortschritte bei weiteren wesentlichen Knackpunkten. So sollen das Nähere zu Kooperationsverträgen nun die Länder regeln. Der Paritätische hatte gemahnt, dass es zu den von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Schulen zu schließenden Vereinbarungen nur unzureichende Vorgaben gibt, etwa wenn Schulen keine Kooperationspartner finden, weil sich regional Verbünde abschotten. Unsere Forderung nach einer Clearingstelle richtet sich nun an die Länder, damit vor Ort diese Probleme gelöst werden können.
  • Ferner wird die bis zum Jahre 2024 die Regelung zu dem Nadelöhrbereich des pädiatrischen Einsatzes etwas gelockert, indem die Stunden unterwandert werden können.
  • Weiterhin bleibt die Zeitschiene problematisch. Wenn die Schulen nur ein 1/2 Jahr Zeit bekommen, auf Grundlage eines Rahmenlehrplans die Curricular zu erstellen, begibt sich der Start der neuen Ausbildung auf sehr dünnes Eis. Hinter vorgehaltener Hand wurde berichtet, dass es ggf. doch 1 - 2 Jahre später losgehen könnte. Dies wäre aber auf gesetzlicher Ebene festzulegen und könnte daher ein Punkt im zeitnah zu erwartenden Artikelgesetz für die kommende Pflegereform werden.
  • Inwiefern sich die Regelungen zu der sehr bürokratischen Zwischenprüfung relativiert haben, ist noch zu prüfen.

Die Verordnung geht zunächst in den Bundestag und wird nach Zustimmung dem Bundesrat vorgelegt. 

 

 

 

Nachrichtlich ist als Mitgliederdownload auch eine Präsentation des Deutschen Pflegerates (DBfK) mit einer kurzen und übersichtlichen Darstellung der zentralen Aspekte und Auswirkungen des Pflegeberufegesetzes unter Berücksichtigung des veröffentlichten Referentenentwurfs zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) hinterlegt.

 

Nachrichtlich Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 035 Veröffentlicht am 13.06.2018:

 

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe im Kabinett

 

Die Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert und stärker vereinheitlicht. Das ist Ziel einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, mit der sich das Bundeskabinett auf Vorlage von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute befasst hat.

 

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schaffen wir die Basis für einen guten Start der neuen Pflegeausbildungen. Alle Azubis bekommen im Rahmen der Generalistik erstmals die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erwerben, der automatisch europaweit anerkannt sein wird und der ihnen neue Karriereperspektiven eröffnet. Das Schulgeld wird abgeschafft und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung sichergestellt. Niemand wird sich mehr die Frage stellen müssen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder -mann zu werden? Wichtig ist aber auch, dass wir für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege sorgen. Das werde ich als nächstes gemeinsam mit meinen Kollegen Herrn Bundesminister Spahn und Herrn Bundesminister Heil im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege in Angriff nehmen.“

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt: „Gute Pflege braucht neben Einfühlungsvermögen und hoher Einsatzbereitschaft das nötige Fachwissen. Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Pflegeberuf moderner und attraktiver zu machen. Wir wollen, dass sich möglichst viele für diesen verantwortungs- und anspruchsvollen Beruf entscheiden. Dazu gehört neben einer Ausbildungsvergütung selbstverständlich auch die Abschaffung des Schulgeldes, welches in einem Mangelberuf nichts zu suchen hat.“

 

Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Pflegeausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte werden damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet, und es werden ihnen neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.

 

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben des Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben einer Fachkommission, die die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne entwickelt. Diese Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Erstellung von schulinternen Curricula und Ausbildungsplänen dienen.

 

Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.

 

Die Verordnung wird nun unmittelbar dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Im Anschluss daran bedarf sie der Zustimmung durch den Bundesrat.

 

Verknüpfte Artikel:

 PflBG/PflAPrV - Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) ...

 

PflBG/PflAPrV - Referentenentwurf Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) ...

PflBG - DV-Empfehlung zur angemessenen Einordnung der Pflegeberufe in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen

Downloads:

  pdf 18 0613 PfAPrV Kabinett Ausbildungs und Pruefungs Verordnung Pflegeberufe final (664 KB)

Downloads für Mitglieder:

pdf 18 0613 18 0613 PfAPrV Kabinett Einschätzung DPW GV (24 KB)

pdf 18 0426 DBfK Auswirkungen des Pflegeberufsgesetztes auf die Praxisanleitung (455 KB)

 

Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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