BTHG - Bundesrat beschließt das Bundesteilhabegesetz am 16.12.2016

Der Bundesrat hat am 16.12.2016 auch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) beschlossen (vgl. auch Artikel PSG III - Bundesrat beschließt das Pflegestärkungsgesetz III am 16.12.2016 ). Der Beratungsvorgang des Bundesrats ist unter  Beratungsvorgang (711/16) verfügbar.

Die Dokumentation und der Beschluss sind verfügbar unter: Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Nebenstehend als Download sind ferner die aktualisierten Stellungnahmen des Paritätischen Gesamtverbandes zum Bundesteilhabegesetz sowie eine erste Zusammenfassung wesentlicher Korrekturen des Bundesteilhabegesetzes in Verbindung mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz hinterlegt.

Pressemitteilung des Bundesrats vom 16.12.2016:

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem neuen Bundesteilhabegesetz zu. Es soll Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und bessere Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Die Reform ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu und modernisiert sie anhand der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Selbstbestimmtes Leben

Davon profitieren vor allem Personen, die auf persönliche Assistenzleistungen im Alltag und am Arbeitsplatz angewiesen sind. Sie und ihre Ehepartner dürfen künftig deutlich mehr vom eigenen Vermögen und Einkommen behalten.

Die Leistungen werden aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Behindertenrecht verankert. Sie sind nicht mehr an eine bestimmte Wohnform wie Heime oder Wohngruppen gebunden.

Derzeit beziehen rund 700.000 Menschen Eingliederungshilfe, wofür Länder und Kommunen pro Jahr rund 17 Milliarden Euro ausgeben. Die Reform führt nach Schätzungen der Bundesregierung zu zusätzlichen Ausgaben von rund 700 Millionen Euro im Jahr.

Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt

Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, erhalten künftig mehr Geld. Zudem gibt es für Arbeitsgeber Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent, damit mehr Menschen mit Behinderung im normalen Arbeitsmarkt einen Job finden.

Intensive Diskussionen

Das Gesetzgebungsverfahren war von kontroversen Diskussionen in der Zivilgesellschaft begleitet worden. Viele Verbände hatten die Regierungspläne kritisiert. Auch der Bundesrat hatte am 23. September 2016 eine äußerst umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Zahlreiche Änderungen im Bundestag

Der Bundestag verabschiedete den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 1. Dezember 2016 mit zahlreichen Änderungen. Unter anderem stellte er klar, dass der Zugang zur bisherigen Eingliederungshilfe beispielsweise für Blinde, Hörgeschädigte und psychisch kranke Menschen nicht eingeschränkt wird. Künftig sind nun doch Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung weiter nebeneinander möglich. Die ursprünglich vorgesehene Vorgabe, Eingliederungshilfe nur dann zu gewähren, wenn ein Betroffener in mindestens fünf von neun Lebensbereichen eingeschränkt ist, tritt nun erst 2023 in Kraft. Weitere Änderungen betreffen die Bereiche Pflege und Bildung.

Bundesrat kritisiert Kostenlast für Länder und Kommunen

In dieser Fassung fand das Gesetz schließlich auch die Zustimmung der Länder. In einer begleitenden Entschließung warnen sie allerdings vor den Mehrkosten für Länder und Kommunen. Dies widerspreche der Zusage des Bundes, dass sie keine zusätzlichen Ausgaben zu erwarten hätten. Angesichts der Kostenbelastung sieht der Bundesrat die Ziele des Gesetzes erheblich gefährdet. Er fordert deshalb, die Einnahmen und Ausgaben für die zentralen Teilhabeleistungen in den Jahren 2017 bis 2021 zu evaluieren. Sollte sich hierbei eine Kostensteigerung bei den Ländern oder Kommunen abzeichnen, sei es Aufgabe des Bundes, diese zu übernehmen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Die erste Stufe soll bereits am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit der zugleich gefassten Entschließung wird sich die Bundesregierung befassen. Feste Fristvorgaben hierfür gibt es jedoch nicht.

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

BTHG - Bundestag beschließt das Bundesteilhabegesetz am 01.12.2016

PSG III - Bundesrat beschließt das Pflegestärkungsgesetz III am 16.12.2016

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pdf 16 1118 Paritaet Stn BTHG Bew BR (893 KB)

pdf 16 1205 DPW Ueberbl Aend BTHG PAR (86 KB)

 

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