Genehmigung der Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) durch das BMG - nur mit Auflagen

Der Gesamtverband informiert über die Genehmigung der "Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien - QPR) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Die Genehmigung ist jedoch für den GKV-Spitzenverband mit erheblichen Auflagen verbunden.  Diese Auflagen entsprechen  nach einer ersten Lektüre auch den Forderungen der differenzierten BAGFW – Stellungnahme.

Mitgliedsorganisationen steht als Download das Schreiben des BMG sowie eine erste Überblicksinformation als Download zur Verfügung.

Ferner sind für die neue PTV-S das Layout der Veröffentlichungen einschließlich Erläuterungstext und Bewertungssystematik als Download hinterlegt.

Die geänderte QPR tritt zum 01. Februar 2014 in Kraft.

verknüpfte Artikel:

 Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI (QPR) und PTV-S - gegenwärtiger Sachstand

Gemeinsames Schreiben der Leistungserbringer zum Entwurf der Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI an das Bundesministerium für Gesundheit

Entwurf Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI (QPR)

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  131211_Pflegenoten

pdf _stat_GWP_2014

pdf  131211_Pflegenoten

pdf _stat_QPGWP_2014

pdf  131211_Pflegenoten

pdf _stat_QP_2014

pdf  qpr

pdf  GV_Genehmigung der QPR durch das BMG - nur mit Auflagen

 

 

 

 

Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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