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Gewaltschutz – Bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten veröffentlicht

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Qualitätsausschuss Pflege gemäß § 113b Abs. 4 Satz 3 SGB XI mit der Entwicklung und Veröffentlichung bundeseinheitlicher Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten beauftragt. Der Qualitätsausschuss Pflege hat einen von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf dieser Empfehlungen in seiner Sitzung im Februar beschlossen und dem BMG fristgerecht zum 31.03.2026 zugeleitet.

Diese Empfehlungen dienen neben bereits vorliegenden Gewaltschutzkonzepten und -maßnahmen und der bestehenden Expertise von professionell Pflegenden dazu, für eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Gewaltschutz zu sensibilisieren. Gleichzeitig dienen sie als fachlich fundierte Orientierung bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen.

Die Empfehlungen richten sich an vollstationäre Pflegeeinrichtungen inklusive Kurzzeitpflegeeinrichtungen, teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Tagespflege) und ambulante Pflege- und Betreuungsdienste.

 

Ergänzung vom 27.05.2026: 

Die Präsentationen der Fachveranstaltung „Gewaltschutz in der Pflege“ vom 18.05.2026 wurden auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege veröffentlicht. Die Unterlagen stehen im Downloadbereich zur Verfügung (https://gs-qsa-pflege.de/download-weiteres/).

Darüber hinaus wurde eine kurze Zusammenfassung der Veranstaltung im Bereich „Aktuelles“ (https://gs-qsa-pflege.de/aktuelles/) veröffentlicht.

 

Verknüpfte Artikel:

Downloads für Mitglieder:

pdf 20260422 Empfehlungen zum Gewaltschutz in der Pflege (157 KB)

 

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