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§ 114c SGB XI – Geänderte Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi) nach § 114c SGB XI

Am 20. September 2024 sind die geänderten Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund nach § 114c Absatz 1 SGB XI i.V.m. § 53d Absatz 3 Nummer 5 SGB XI zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi) in Kraft getreten.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der wenigen Änderungen findet sich im Downloadbereich ein Vergleichsdokument sowie die Auswertungstabelle der BAGFW im Stellungnahmeverfahren.

Weitere Informationen finden sich in der Fachinformation des Gesamtverbands.

Die PruP-RL findet sich auch auf der Webseite des MD Bund:
https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/SPV/PV_Qualitaetspruefung/_RL-PruP_2024-09-20.pdf


 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 114c SGB XI - Aktualisierung Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi)

Downloads für Mitglieder:

pdf 24 0920 RL PruP (232 KB)

pdf 24 1008 Vergleich PruPRLÄnderungen im Stellungnahmeverfahren (61 KB)

spreadsheet 24 0626 BAGFW Auswertungstabelle für StnV PruP RL (29 KB)

pdf 24 1010 Fachinformation des Paritätischen (62 KB)

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