Am 20. September 2024 sind die geänderten Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund nach § 114c Absatz 1 SGB XI i.V.m. § 53d Absatz 3 Nummer 5 SGB XI zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi) in Kraft getreten. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der wenigen Änderungen findet sich im Downloadbereich ein Vergleichsdokument sowie die Auswertungstabelle der BAGFW im Stellungnahmeverfahren. Weitere Informationen finden sich in der Fachinformation des Gesamtverbands. Die PruP-RL findet sich auch auf der Webseite des MD Bund:
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§ 114c SGB XI – Geänderte Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi) nach § 114c SGB XI
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