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§ 113 SGB XI - Aktualisierung MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vollstat. in BAnz veröffentlicht (Stand 22.12.2022, ergänzt 07.02.2023)

07.02.2023:

Ergänzt wurden die angepassten FAQ des Qualitätsausschuss Pflege (u.a. zum Ausschlusskriterium Wachkoma) zu den geänderten MuG vollstationär  mit Stand 31.01.2023.

Diese finden sich auch auf der Webseite des Qualitätsausschuss Pflege unter https://www.gs-qsa-pflege.de/faq-zu-den-massstaeben-und-grundsaetzen/ .

 

 

 

Die geänderten Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018, zuletzt geändert am 09.11.2022 sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?5.

Die aktuellen Dokumente finden sich auch auf den Seiten des Qualitätsausschuss Pflege https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/ sowie im Downloadbereich hinterlegt. Zur besseren Übersicht ebenfalls hinterlegt wurden die entsprechenden Anlagen, in denen die Änderungen ersichtlich werden.

 

Der Qualitätsausschuss Pflege hat damit eine weitere Empfehlung aus der gutachterlichen Stellungnahme „Statistische Plausibilitätskontrolle in der vollstationären Pflege" (April 2022) in den Maßstäben und Grundsätzen stationär umgesetzt.  

 

Einrichtungsbezogene Ausschlusskriterien ab 01.01.2023:

Seit dem 01.01.2023 kommt daher aus methodischen Gründen bei bestimmten Pflegeeinrichtungen das Indikatorenverfahren nicht (mehr) zur Anwendung. Dies betrifft zum einen Einrichtungen, die ausschließlich auf Versorgung von Bewohner*innen im Wachkoma spezialisiert sind oder grundsätzlich auf die Versorgung von Bewohner*innen im Wachkoma spezialisiert sind und zusätzlich höchstens 14 andere Bewohner*innen ohne Wachkoma versorgen.

Zum anderen werden Kleinsteinrichtungen, die eine Kapazität von 14 Pflegeplätzen nicht überschreiten, vom Verfahren ausgeschlossen, da die Mindestfallzahl zur Berechnung der Indikatoren aufgrund der geringen Anzahl an versorgten Bewohner*innen nicht erreicht wird.

Die von diesen Ausschlussgründen betroffenen Pflegeeinrichtungen wenden sich bitte an ihren zuständigen Landesverband der Pflegekassen. Dieser teilt der Datenauswertungsstelle Pflege (DAS) nach Prüfung der Ausschlussgründe mit, dass die Pflegeeinrichtungen von der Verpflichtung zur Erhebung und Übermittlung von Indikatorendaten an die Datenauswertungsstelle Pflege (DAS) befreit sind.

Personenbezogenes Ausschlusskriterium „Wachkoma" ab 01.01.2024:

Des Weiteren werden zukünftig auch Bewohner*innen im Wachkoma personenbezogen von der Datenerfassung zur Berechnung der Indikatoren ausgeschlossen, wenn diese vereinzelt oder auf Wohnbereichen versorgt werden und der oben genannte einrichtungsbezogene Ausschluss nicht greift. Da es sich hierbei um eine Änderung am Erhebungsbogen (Spezifikation) handelt, wird diese Anpassung entsprechend des Releasezyklus' erst für die Stichtage ab 1.1.2024 umgesetzt worden sein.

 

Daneben werden ab 01.01.2023 alle Indikatorenergebnisse (inklusive der Verlaufsindikatoren) veröffentlicht. Die Auffälligkeitskriterien 1-4 bleiben indes weiterhin ausgesetzt und sollen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation weiterführend bearbeitet werden. 

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 113 SGB XI - Aktualisierung MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vollstat. in BAnz veröffentlicht (Stand 01.07.2022)


Downloads für Mitglieder:

pdf 22 1222 MuG vollstationär Vereinbarungstext (196 KB)

pdf 22 1222 MuG vollstationär Anlage 1 (132 KB)

pdf 22 1222 MuG vollststationär Anlage 3 (530 KB)

 

pdf 22 1222 MuG stationär Anlage 1ÄM (247 KB)

pdf 2022 1222 MuG stationär Anlage 3 ÄM (693 KB)

 

pdf 20230131 FAQ MuG vollstationäre Pflege (237 KB)

 

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