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§ 114c SGB XI - Entwurf Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Einrichtungen der Langzeitpflege

Gemäß § 114c SGB XI (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz) hat der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen festzusetzen.

In den Richtlinien werden Regelungen zur Veranlassung unangemeldeter Regelprüfungen getroffen. Ferner werden in den Richtlinien Verfahrensgrundsätze für die Entwicklung der Kriterien für ein hohes Qualitätsniveau festgelegt, die zukünftig von den Landesverbänden der Pflegekassen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen zur Verlängerung des Prüfrhythmus auf höchstens zwei Jahre zugrunde zu legen sind. Gemäß § 114c Abs. 1 Satz 4 SGB XI soll dies auf Grundlage der durch die Datenauswertungsstelle nach § 113 Abs. 1b SGB XI übermittelten Daten und der Ergebnisse der nach § 114 SGB XI durchgeführten Qualitätsprüfungen erfolgen.

Da empirisch belastbare Erkenntnisse zu Ergebnissen aus vorgenannten Verfahren erst im Laufe des Jahres 2020 vorliegen werden, erfolgt die Festlegung der Kriterien für ein hohes Qualitätsniveau bis zum 31.12.2020 in Anlage 1.

Bitte beachten Sie deshalb insbesondere Punkt 3: Unangekündigte Regelprüfung der nebenstehenden Richtlinien.

Nach § 114c Abs. 1 Satz 6 SGB XI ist die Beteiligung u.a. der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vorgesehen.

Ihre Rückmeldung erbitten wir daher bis Montag, 05.08.2019 im Qualitätsmanagement Pflege. Von dort erfolgt eine Weiterleitung an den Gesamtverband.

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege

§ 113 SGB XI - Bekanntmachung der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements


Downloads für Mitglieder:

document 2019 07 18 Entwurf RiLi 114c BTV (51 KB)

 

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