Für den Forschungsauftrag zur Entwicklung der Instrumente und Verfahren zur Qualitätsprüfung und -darstellung in der ambulanten Pflege gemäß §§ 114 ff. SGB XI und § 115 Abs. 1a SGB XI steht nun auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege die Kurzfassung des Abschlussberichts neben dem bereits bekanntem Abschlussbericht zur Verfügung (Abschnitt: "Dokumente zum Download"). Weiterhin wurden die aktualisierten Informationen über den Entwicklungsstand des Auftrages veröffentlicht (Abschnitt: "Qualität für die Pflege - Unsere aktuellen Projekte"): www.gs-qsa-pflege.de Für die Qualitätsprüfung und die Veröffentlichung der Qualität in der ambulanten Pflege definierten Wissenschaftler im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege geeignete Kriterien und Darstellungsformen. Die Ergebnisse werden in einem Pilotversuch derzeit getestet. Hierzu konnte nach Abschluss des Vergabeverfahrens der Zuschlag am 03.04.2019 an das IGES Institut vergeben werden. Im Fokus der Pilotierung steht vor allem die Untersuchung der Praktikabilität und Zuverlässigkeit des Verfahrens. Erste Ergebnisse sollen Mitte 2020 vorliegen. Zu dem neuen Prüfkonzept kann folgendes zusammengefasst werden:
Die Prüfbereiche teilen sich auf in:
Qualitätsaspekte der Bereiche 2 und 3 werden nur geprüft, wenn es dazu eine vertragliche Vereinbarung gibt. Zusätzlich werden voraussichtlich Anforderungen an die "Spezielle Krankenbeobachtung“ und „Psychiatrische Krankenpflege“ formuliert. Die Ergebnisse werden auch in Zukunft veröffentlicht. Genauso wie im stationären Bereich werden die Pflegenoten voraussichtlich abgeschafft und durch eine andere Darstellung ersetzt.
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Verknüpfte Artikel: § 113b SGB XI - Sachstandsdokumentation Entwicklung der Qualität in der Pflege gemäß § 113b SGB XIDownloads für Mitglieder: pdf Kurzfassung des Abschlussberichts ambulant von HS Osnabruck und IPW (306 KB) |