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§ 114 a SGB XI - Schreiben des BMG zur Ankündigung der Qualitätsprüfung

Die Regelung aus dem PpSG, dass künftig auch in stationären Pflegeeinrichtungen die Qualitätsprüfungen am Tag zuvor anzumelden sind, führte aufgrund eines Artikels in der Zeitschrift Tagespflege zu Rückfragen. Im Downloadbereich finden paritätische Mitgliedseinrichtungen die Antwort des BMG (Schreiben des BMG an den GKV-SV und den MDS) auf die Nachfrage zur Umsetzung der Regelung aus dem PpSG zu § 114a SGB XI Absatz 1 Satz 2 und 3 .  

Die Regelung der Ankündigung am Tag zuvor ist verbunden mit der Einführung des neuen Qualitätssystems bestehend auf den Qualitätsindikatoren und der neuen QPR stationär. Daher wird die Ankündigungsregelung auch erst mit dem Inkrafttreten der QPR zum 1. November gültig. Sie gilt dann auch für die Tages- und Kurzzeitpflege.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 § 114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege


Downloads für Mitglieder:

pdf 181130 Ankündigung Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege (57 KB)

 

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