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§ 115 SGB XI - Qualitätsdarstellungsvereinbarung nach § 115 Absatz 1 Satz 2ff. SGB XI veröffentlicht

Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär (QDVS) nach § 115 Absatz 1 Satz 2ff. SGB XI einschließlich der zugehörigen acht Anlagen ist gemäß Beschluss des Qualitätsausschusses Pflege vom 21.05.2019 auf der Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege im Downloadbereich veröffentlicht worden.

https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/

Die QDVS war Gegenstand im erweiterten Qualitätsausschuss, weil sich Kostenträger und Leistungserbringer nicht auf eine Bewertungssystematik einigen konnten. Wir haben uns damit durchgesetzt, dass ausschließlich die Projektergebnisse Anwendung finden und somit die aus dem Abschlussbericht bekannte ursprüngliche Bewertung (QDVS Anlage 7).

Die Vereinbarung tritt zum 01.11.2019 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt die Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) in der Fassung vom 11.08.2016 außer Kraft.

Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Anlage 4 richten, in der die Angaben der Einrichtungen geregelt sind, die nicht Gegenstand der Indikatorenprüfung oder der MDK-Prüfung sind, darunter finden sich auch Angaben zum Personal (Punkt 9). Das ganze ist als hart errungener Konsens zu werten. In gewisser Hinsicht sind die Angaben fakultativ ("Sie werden von den Pflegeeinrichtungen eigenverantwortlich an die DCS bereitgestellt, erstmalig zum Zeitpunkt der ersten Übermittlung der Indikatorendaten. Es findet keine Überprüfung dieser Informationen statt. Fehlende Informationen werden automatisch mit dem Kürzel „k. A.“ versehen." Anlage 4, S. 1).

Darüber hinaus ist in der QDV die Möglichkeit der Kommentierung seitens der Pflegeeinrichtung festgehalten. In Anlage 3 ist festgehalten, dass die Einrichtungen innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf des Auswertungszeitraumes die Möglichkeit zur Kommentierung der Indikatorenergebnisse haben. Auch die Ergebnisse der externen Prüfung können kommentiert werden (Anlage 8). Sofern sich die Einrichtung äußert, wird der Kommentar in der Qualitätsdarstellung veröffentlicht. Kommentare dürfen keine unsachlichen und verunglimpfenden Inhalte enthalten.

 

Verknüpfte Artikel:

Pressemitteilung der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege: Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV) für die stationäre Pflege beschlossen

§ 113 SGB XI - Bekanntmachung der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements

§ 114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege

§ 113 Absatz 1b SGB XI - Datenauswertungsstelle (DAS): FAQ

Dokumentation des MDS-Expertenforum Pflege am 27. März 2019: Die Vorbereitungen laufen: Eine neue MDK-Qualitätsprüfung für Pflegeheime

Downloads für Mitglieder:

  pdf Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationärePflege QDVS (90 KB)

pdf Anlage 1 der QDVS Qualitätsdarstellung (73 KB)

pdf Anlage 2 der QDVS Bewertungssystematik für die Indikatoren (145 KB)

pdf Anlage 3 der QDVS Darstellung der Indikatoren (174 KB)

pdf Anlage 4 der QDVS Informationen über die Pflegeeinrichtung (203 KB)

pdf Anlage 5 der QDVS Darstellung der von den Pflegeeinrichtungen bereitgestellten Informationen (170 KB)

pdf Anlage 6 der QDVS Zu veröffentlichende Prüfergebnisse (58 KB)

pdf Anlage 7 der QDVS Bewertungssystematik der Prüfergebnisse (146 KB)

pdf Anlage 8 der QDVS Darstellung der Prüfergebnisse (219 KB)

 

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