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Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI (QPR) und PTV-S - gegenwärtiger Sachstand

 

Nach dem Stellungnahmeverfahren hat der Verwaltungsrat des GKV-SV die geänderte Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) am 09.12.2013 verabschiedet und diese dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt. Nach den nebenstehend für Mitgliedsorganisationen hinterlegten Informationen wird die vom GKV-SV vorgelegte QPR vermutlich nicht  in dieser Form genehmigt, sondern es werden dem GKV-SV Auflagen gemacht (vgl. verlinkten Artikel zum Schreiben der Leistungserbringerverbände). Zudem wird die QPR auch erst genehmigt werden, wenn die Leitungsebenen des BMG neu besetzt sind. Es ist davon auszugehen, dass die QPR dieses Jahr nicht mehr genehmigt und damit verbindlich werden wird, so dass auch keine Umsetzung der neuen PTVS ab 1.1.2014 erfolgen wird.

Vorab als Download steht jedoch das neue Layout der Veröffentlichungen ab 2014 nach den neuen Prüfregeln zur Verfügung.

verknüpfte Artikel:

 Entwurf Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI (QPR)

Gemeinsames Schreiben der Leistungserbringer zum Entwurf der Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI an das Bundesministerium für Gesundheit

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  131211_Pflegenoten

pdf _stat_QPGWP_2014

pdf  Information GV

 

 

 

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