Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 16.05.2023 den Beschluss zur Implementierung der COVID-19-Impfung in die allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2023 verabschiedet. Hierzu erfolgten Diskussionen auf mehreren Sitzungen, wobei auch Stellungnahmen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der obersten Gesundheitsbehörden der Bundesländer sowie betroffener Fachgesellschaften Berücksichtigung fanden.
"Alle Personen im Alter ≥ 18 Jahre sollen über eine Basisimmunität gegen Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2 (SARS-CoV-2) verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mindestens 2 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Noch fehlende Antigenkontakte sollen deshalb durch Impfungen mit zur Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Coronavirus Disease 2019- (COVID-19-)Impfstoffen komplettiert werden. Es ist nicht notwendig, eine möglicherweise stattgehabte Infektion serologisch abzuklären.
Bei der COVID-19-Impfserie zur Erreichung der Basisimmunität sollte zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis (G1 und G2) ein Mindestabstand von 3 Wochen (entsprechend der Fachinformation des jeweils verwendeten Impfstoffs) und zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis (G2 und A1) ein Mindestabstand von 6 Monaten eingehalten werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Grundimmunisierung frühestens 3 Monate später vervollständigt werden.
Personen im Alter ≥ 60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht, Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann, sollen zukünftig weitere Auffrischimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten bekannten Antigenexposition – erhalten. Sofern die letzte bekannte Antigenexposition bereits mindestens 12 Monate zurückliegt, soll die Auffrischimpfung vorzugsweise im Herbst verabreicht werden.
Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen."
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Verknüpfte Artikel:
STIKO (PM) - Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung (Stand 25.04.2023)
STIKO - Beschluss zur 25. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und wissenschaftliche Begründung (Stand 23.02.2023)
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23 0515 STIKO Implementierung der COVID-19-Impfung in die allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2023 und wissenschaftliche Begründung
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