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BMG – PM zur weitestgehenden Beendigung der Test- und Maskenpflicht zum 01. März 2023

Hinterlegt wurde die gestern veröffentlichte PM des BMG zur weitestgehenden Beendigung der Test- und Maskenpflicht zum 01. März 2023. Was das für die Testpflicht (und die Erstattung) in Pflegeeinrichtungen und den oder die Hygienebeauftrage(n) bedeutet, muss noch konkretisiert werden.  

Auszug:

„Mit den Gesundheitsministern der Länder [ist] vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März auslaufen zu lassen.  Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sollten wir weiterhin vorsichtig sein. Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten. Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen.“

 

Ergänzend dazu berichtet die Tagesschau vom 14.02.2023:

Für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hingegen falle die Masken- und Testpflicht weg. Aber: "Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein", sagte Lauterbach.

Quelle: Beschluss der Gesundheitsminister: Weitere Corona-Maßnahmen fallen zum 1. März | tagesschau.de

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

IfSG - RefE Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Abs 1 (Schutzmaß-nahmenaussetzungsV) und Paritätische Stellungnahme (Stand 18.01.2023)

TestV - Kostenerstattungs-Festlegungen (Stand 16.12.2022)

COVID-19-Schutzgesetz - FAQs des BMG zur Umsetzung der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz und im SGB XI (Stand 21.10.2022)


Downloads für Mitglieder:

pdf 2023 02 14 03 PM Test und Maskenpflicht (150 KB)

 

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