logo

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

100JahreParitatischer.jpg

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

COVID-19-SchG - 1. Lesung des Regierungsentwurfs zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchG)

Am 07. Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag den Regierungsentwurf zum COVID-19-Schutzgesetz in 1. Lesung beraten (s. Downloadbereich). Das Gesetzesvorhaben hat u. a. den Hintergrund, dass wesentliche Regelungsgrundlagen zur Pandemieeindämmung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten werden.

Mit den geplanten Neuregelungen soll insbesondere der Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessert werden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach verkündete im Nachgang der 1. Lesung den zugrundeliegenden 7-Punkte-Plan der zukünftigen Pandemiepolitik.

Die avisierten Regelungsinhalte des vorgelegten Regierungsentwurfs betreffen u. a. die folgenden Bereiche:

  • Die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impf- und -Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung sollen bis Ende 2022 verlängert werden.
  • Die Länder sollen eine Ermächtigungsgrundlage erhalten, um u. a. in der Pflege und Eingliederungshilfe hygienebeauftragte Pflegefachkräfte bestellen zu können.
  • Die Krankenhäuser sollen zudem dazu verpflichtet werden, regelmäßig die Zahl der belegten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen pro Krankenhaus zu melden. Die Meldungen sollen technisch angepasst werden, um den Aufwand zu reduzieren.
  • Ferner sollen Apotheker:innen, Zahnärztinnen und -ärzte sowie Tierärztinnen und -ärzte noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt werden, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.
  • Vorgesehen ist zudem die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen.
  • Schließlich sollen weitergehende Studien ermöglicht werden, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen sowie Durchimpfungsraten zu erhalten.


Der Paritätische Gesamtverband hatte zur Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums vorab eine Stellungnahme eingereicht (siehe Verlinkung). Grundsätzlich kritisiert wird darin u. a. die unzureichende Berücksichtigung der Anliegen von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung bei der Erarbeitung von Regelungen und Empfehlungen sowie die äußerst kurzfristigen Stellungnahmeprozesse, die ein umfassendes demokratisches Beteiligungsverfahren nahezu verunmöglichen. Zudem wird betont, dass der effektive Schutz vulnerabler Gruppen nicht ausschließlich über die Einrichtungsebene erzielt werden kann und dass diese Engführung auch nicht unserem Verständnis von gesellschaftlicher Teilhabe entspricht. Ebenso wird in der Stellungnahme hervorgehoben, dass die avisierte gesetzliche Normierung in Bezug auf das Hygienemanagement nicht bedeutet, dass dieses von den betroffenen Einrichtungen und Diensten nicht ohnehin schon aufgrund bestehender gesetzlicher und untergesetzlicher Vorschriften betrieben wird. Es wird daher für eine Harmonisierung der unterschiedlichen, teilweise nicht ganz widerspruchsfreien Vorgaben geworben und daran anknüpfend gefordert, die Finanzierung von Mehraufwendungen sicherzustellen, die mit den geplanten Regelungen, wie z. B. zur verbindlichen Bestellung verantwortlicher Hygienefachpersonen, einhergehen würden.
Der Gesetzentwurf wurde nach der 1. Lesung zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Regelungsmöglichkeiten für Schutzmaßnahmen außerhalb von Einrichtungen (siehe §§ 28 ff. IfSG) sollen entsprechend des Evaluationsberichtes des Sachverständigenausschusses im weiteren parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden.

Die 2./ 3. Lesung des Gesetzentwurfs soll im Anschluss an die Sommerpause Anfang September stattfinden.

 

 

Verknüpfte Artikel:

COVID-19-SchG - Formulierungshilfe des BMG für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchG) und Stellungnahme des Paritätischen

 

BMG - Corona Herbststrategie angekündigt

Elfte Stellungnahme des Expertenrats zu COVID-19 vom 08.06.2022


Downloads für Mitglieder:

pdf 2022 07 05 Regierungsentwurf COVID 19 SchG Drs 20 2573 (742 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.