BaSchMV Berlin - Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab 30.06.2022

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 30. Juni 2022 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Inhalte sieht die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vor:

Änderungen im Bereich der Krankenhäuser:
Die Meldepflicht der zugelassenen Krankenhäuser zu Fallzahlen und Belegungsdaten wird „von Montag bis Freitag“ in „arbeitstäglich“ geändert. Damit ist geregelt, dass die Meldepflicht von Montag bis Freitag gilt, sofern es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt.

 

Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 27. Juli 2022 verlängert.

 

Die jeweils geltende SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin findet sich hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
 

Verknüpfte Artikel:

BaSchMV Berlin - Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab 03.06.2022

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Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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