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BGW - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Pflege und Betreuung (aktualisiert am 04.04.2022)

Die BGW bietet eine Reihe von branchenspezifischen Arbeitsschutzstandards, um Unternehmen Sicherheit über die an sie gestellten Anforderungen zu geben und das Infektionsrisiko zu vermindern. Es geht darum Beschäftigte, Kunden, Kundinnen sowie Patienten und Patientinnen vor dem Coronavirus zu schützen. Außerdem gibt es Antworten auf häufige Fragen für verschiedene Branchen und vieles mehr. Dabei sind auch staatliche Regelungen und Vorgaben zu berücksichtigen.

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Pflege und Betreuung wurde am 04.04.2022 aktualisiert und ist nunmehr an die neuen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben angepasst.

Hervorzuheben sind folgende Punkte:

  • Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
  • Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Wegfall der Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
  • Die ergänzenden Regelungen zum Atemschutz entfallen.
Ergänzend kann es rechtliche Vorgaben der Bundesländer geben, die einzuhalten sind.

 

Weitere Informationen auf der Webseite der BGW: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus-arbeitsschutzstandards/coronavirus-pflege-und-betreuung-arbeitsschutzstandards-43616

 

 

Verknüpfte Artikel:

BGW - Gemeinsamer Arbeitsschutzstandard für ambulante, stationäre Pflege und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (Stand:15.12.2021)

Downloads für Mitglieder:

22 0404 SARS CoV 2 Arbeitsschutzstandard Pflege Download

 

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