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MPK Beschluss - Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24.01.2022

Im Downloadbereich hinterlegt findet sich die Beschlusslage der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24. Januar 2022.

Hierbei handelt es sich wie bereits bei den letzten Beschlüssen um bundesweite, inzidenzunabhängige Mindeststandards. Mit weiteren Regelungen auf Landesebene ist daher zu rechnen.

Nachfolgend die wichtigsten Beschlusspunkte der gestrigen MPK:

  1. Stellungnahme des Expert*innenrats: Die Hospitalisierungsrate wird nach Einschätzung der Expert*innen niedriger sein als bei der Delta-Variante. Der Expert*innenrat weist jedoch darauf hin, dass sie um eine ganze Größenordnung (Faktor 10) niedriger liegen müsste als im letzten Winter, um die erwartete hohe Fallzahl zu kompensieren und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen. Entsprechend seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten. Bereits jetzt bestünden in einigen Regionen Engpässe im Krankenhaus- und Pflegebereich durch Personalausfälle aufgrund von Infektionen. Der zu erwartende Eintrag der Infektionen in die ältere Bevölkerungsgruppe und die infektionsbedingten Ausfälle im Gesundheitswesen gäben daher weiterhin Anlass zur Sorge vor einer erheblichen Belastung des Gesundheitswesens. Der Expert*innenrat weist darauf hin, dass, wenn in Folge eines weiteren Anstiegs der Inzidenzen kritische Marken, wie z. B. eine zu hohe Hospitalisierungsrate, erreicht werden, weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle zukünftig notwendig werden können.
  2. Fortgeltung der Maßnahmen und Öffnungsperspektive: Die bisher geltenden Infektionsschutzmaßnahmen sollen weiterhin Bestand haben. Mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens sollen verschärfende Maßnahmen sowie Öffnungsperspektiven fortlaufend diskutiert werden.
  3. Impfen: Bund und Länder betonen erneut die Notwendigkeit zur Schließung bestehender Immunitätslücken durch Impfungen. Vor diesem Hintergrund soll die Impfkampagne weiter gestärkt werden. Bund und Länder bekräftigen zudem die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
  4. Testen: Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests. Die Labore seien bereits in Teilen überlastet. Die Länder nehmen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Kenntnis, dass die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden sollen, d. h. auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatient*innen (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patient*innen) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und ggf. antivirale Therapie zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die PCR-Testkapazitäten ausgebaut werden.
  5. Quarantäne und Isolation von Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante begrüßen Bund und Länder das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums sowie des Robert Koch-Instituts, die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe anzupassen. Auch für sie gelten künftig die allgemeinen Regeln: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).
  6. Genesenen- und Impfstatus: Die Länder nehmen zur Kenntnis, dass die nach der geänderten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden sollen. Sie gehen davon aus, dass der Bund die entsprechenden Vorkehrungen trifft.
  7. Impfquoten-Monitoring: Laut MPK-Beschluss werden die Länder die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohner*innen in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben. Das Bundesgesundheitsministerium prüft die Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings. Hinweis: Aktuell ist in § 28b Absatz 3 IfSG geregelt, dass Pflegeeinrichtungen den Impfstatus von Beschäftigten und Behandelten/ Betreuten/ Gepflegten erheben und der zuständigen Behörde mitteilen müssen. Sonstige in § 28b Absatz 2 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen (wie z. B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Rettungsdienste, nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 IfSG fallende voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 fallende ambulante Pflegedienste und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Nummer 2 vergleichbare Dienstleistungen anbieten - ausgenommen der Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 SGB XI) müssen dieser Pflicht derzeit nur auf Anforderung und auch nur in Bezug auf ihre Beschäftigten nachkommen. Sollten sich die Pflichten bzw. der Umfang des Impfquoten-Monitorings für letztgenannte Einrichtungen durch den Beschluss ändern, werden wir über entsprechende Gesetzesänderungen zeitnah informieren.
  8. KRITIS: Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur seien auf einen starken Personalausfall vorbereitet. Bisher seien keine Gefährdungen der Grundversorgung eingetreten.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden erneut am 16. Februar 2022 zusammenkommen, um über die Lage zu beraten, sofern das weitere Infektionsgeschehen nicht eine frühere Zusammenkunft nötig macht.
 

 

Verknüpfte Artikel:

InfSchMV Berlin - PM: Quarantäneregelungen gemäß MPK Beschluss vom 07.01.2022 ab sofort gültig (Stand 14.01.2022)

MPK Beschluss - Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 07.01.2022

Dritte Stellungnahme des Expertenrats zu COVID-19 vom 22.01.2022

Downloads für Mitglieder:

22 0124 MPK Beschluss

 

 

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