Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde das Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 3 und 5a SGB XI bis zum 31.03.2022 ausgeweitet. Im Downloadbereich finden sich die entsprechenden Antragsformulare, die um die drei Monate des ersten Quartals 2022 ergänzt wurden. Die Dokumente wurden auch auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. |
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Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: spreadsheet 2021 12 16 Pflege Corona Antragsmuster Festlegungen 150 Abs3 SGB XI (107 KB) spreadsheet 2021 12 16 Corona Anlage zu Festlegungen 150 Abs5a SGBXI Antragsformular (203 KB) |