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MPK-Beschluss - Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 02.12.2021

Als Download hinterlegt ist die Beschlusslage der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder am 02.12.2021. Hierbei handelt es sich um bundesweite Mindeststandards, maßgeblich sind die Regelungen auf Landesebene.

Nachfolgend die zentralen Beschlusspunkte:

Impfkampagne: Es wird ein zusätzlicher Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt eingerichtet, um das ambitionierte Impfziel von bis zu 30 Mio. weiteren Impfungen (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen) auch aus logistischen Gesichtspunkten noch bis Jahresende erreichen zu können.

Impfstellen: Der Kreis der zur Durchführung einer Impfung berechtigten Personen soll deutlich ausgeweitet werden (z. B. um Apotheker*innen, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere).

Impfstatus: Weil der Schutz der Corona-Impfung bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder werden sich bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung Anwendung finden soll.

2G-Regel: Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G+). Die 2G-Regel wird bundesweit inzidenzunabhängig auch auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

Kontaktbeschränkungen: In allen Ländern werden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und/ oder nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf einen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt.

Maskenpflicht: Es gilt eine Maskenpflicht in Schulen für alle Klassenstufen

Maßnahmenkoffer auf Landesebene: Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird darum gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z. B. nach Landkreisen) angeordnet werden können.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Für Beschäftigte in z. B. Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll eine Impfpflicht zügig auf den Weg gebracht werden. In einer vorläufigen Gesetzentwurfsfassung wird hierfür der 15.03.2022 avisiert. Dies jedoch nur unter Vorbehalt, wir werden zeitnah über Näheres berichten.

Allgemeine Impfpflicht: Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.

Expert*innengremium: Es wird ein zusätzliches Expert*innengremium von Wissenschaftler*innen im Bundeskanzleramt eingerichtet, das einmal in der Woche tagt und gemeinsam Vorschläge zur weiteren Pandemieverhütung erarbeitet.

Über die sich anschließenden Gesetzgebungsprozesse wird gesondert informiert.

 

Verknüpfte Artikel:

IfSG - Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen & Bund Länder Beschluss (Stand 18.11.2021) & IfSG im Bundesgesetzblatt vom 23.11.21 veröffentlicht

Downloads für Mitglieder:

21 1202 MPK Beschluss

 

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