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InfSchMV Berlin - Siebte Änderungsverordnung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 26.09.2021

Der Senat von Berlin hat am 22.09.2021 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Siebte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 26. September 2021 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Änderung sieht die Siebte Änderungsverordnung vor:

Neuregelung der Absonderung von engen Kontaktpersonen

*  Bei der Einstufung als enge Kontaktperson zu einer positiv getesteten Person und deren Absonderung, hat sich das zuständige Gesundheitsamt an die Vorgaben des Robert-Koch Instituts in ihrer jeweils geltenden Fassung zu halten.

*  Aus den aktuellen RKI-Hinweisen zur Quarantäne: Bei Personen, die regelmäßig im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden (z.B. Schülerinnen und Schüler), kann der negative Nachweis auch mittels qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltests erwogen werden. Die Testung mittels Antigen-Schnelltest sollte als Fremdtestung durch oder unter Aufsicht vor Ort von geschulten Personen (überwachter Antigen-Test zur Eigenanwendung) erfolgen.


Digitaler Nachweis bei Anwendung der 2G-Option

*  Bei Anwendung der 2G-Option muss der Nachweis der Impfung oder der Genesung von SARS-CoV-2 digital verifizierbar sein. Beim Eintritt müssen Nachweise digital und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.


Mit Inkrafttreten der Siebten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 23. Oktober 2021 verlängert.

 

Die aktuell gültige Verordnung findet sich hier:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

 

Verknüpfte Artikel:

InfSchMV Berlin - Sechste Änderungsverordnung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 18.09.2021 (Stand 14.09.21; ergänzt 15.09.2021)


Downloads für Mitglieder:

  pdf 21 0925 Siebte VO zur Änderung Dritte SARS CoV 2 InfektionsschutzmaßnahmenVO BVBI (166 KB)

pdf 21 0921 7 aendvo 3 infschmv leseversion (550 KB)

 

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