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Corona-Pandemie: 3. SenGPG-Verlangungsschreiben vom 10.11.2020 zur TestVO -> PoC-Antigen-Schnelltest ambulante Pflege

Das 3. SenGPG-Verlangungsschreiben vom 10.11.2020 zur TestVO richtet sich an die ambulante Pflege (vgl. nebenstehende Artikel zur Verlangung stationäre und teilstationäre Pflege):

Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 14.10.2020 hat die Möglichkeit geschaffen, die neu entwickelten PoC-Antigen-Schnelltests umfassend in der Pflege einzusetzen. Dem Land Berlin ist es gelungen, sehr schnell eine große Anzahl von Schnelltests zu beschaffen. Die eingetroffenen Lieferungen wurden bereits an die stationären Pflegeeinrichtungen verteilt. Auch die ambulante Pflege kann von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit Schnelltests beliefert werden. Die Tests werden zum Selbstkostenpreis abgegeben, bei kleineren Abgabemengen fallen ggf. zusätzliche Versandkosten an.

Nebenstehend ist das Verlangungsschreiben für die ambulanten Pflegeeinrichtungen hinterlegt, dass die Testung des Personals in Ihren Einrichtungen enthält.

Die Kosten der Tests werden den Pflegeeinrichtungen gem. § 150 SGB XI von den Pflegekassen in Höhe von bis zu sieben Euro pro Test ersetzt. Maximal werden für ambulante Pflegeeinrichtungen 10 PoC-Antigen-Tests pro versorgtem Pflegebedürftigen pro Monat refinanziert. Bezüglich der mit der Testung verbundenen Personalkosten gehen wir nach einer ersten Prüfung heute davon aus, dass diese im Rahmen des § 150 SGB XI gelten gemacht werden können. Eine abschließende Bestätigung durch das BMG steht allerdings noch aus. Sobald uns diese vorliegt, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Um die Refinanzierung der Tests sicherzustellen, beantragen Sie für Ihre Einrichtung – falls nicht schon geschehen - bitte bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung formlos die Feststellung des maximalen monatlichen Testkontingents. Dem Antrag ist Ihr einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept beizufügen. Um die Abwicklung zu vereinfachen, nutzen Sie hierzu bitte unbedingt das beiliegende Muster-Testkonzept. Die Anträge schicken Sie per Mail ausschließlich an:

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Auch bei einem negativen Testergebnis sind die bekannten Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Positive PoC-Antigen-Testergebnisse müssen umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Ein vereinfachtes Meldeformular liegt diesem Schreiben bei.

 

Verknüpfte Artikel:

Corona-Pandemie: Neues 2. SenGPG-Verlangungsschreiben vom 05.11.2020 zur TestVO -> PoC-Antigen-Schnelltest Voll- und teilstationäre Pflege

PoC-Schnelltest - SenGPG-Informationen zur praktischen Umsetzung der Antigen-Tests in der Pflege im Land Berlin

Corona-Pandemie: SenGPG - Verlangungsschreiben zur TestVO vom 22.10.2020

Downloads für Mitglieder:

20 1110 Verlangung ambulant datiert

20 1110 Verlangung ambulant

pdf 20 1027 Information zu Corona Schnelltests (380 KB)

pdf 20 1027 Muster Coronavirus Schnelltest final (571 KB)

document 20 1106 COVID19MeldungGesundheitsamt (30 KB)

 

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