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Corona-Pandemie: Neues 2. SenGPG-Verlangungsschreiben vom 05.11.2020 zur TestVO -> PoC-Antigen-Schnelltest Voll- und teilstationäre Pflege

Mit Schreiben vom 6.11.2020 übersendet die Senatsverwaltung ein neues Verlangungsschreiben vom 5.11.2020, dass neben den vollstationären Pflegeeinrichtungen nun auch die teilstationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin betrifft (primär Testung Personal, darüber hinaus sollen auch Besucher und die in Ihrer Einrichtung versorgten Menschen getestet werden).

Gem. Schreiben ist die neue Verlangung „eine Ergänzung und Klarstellung des Verlangungsschreibens vom 22.10.2020“ s. Corona-Pandemie: SenGPG - Verlangungsschreiben zur TestVO vom 22.10.2020 ).

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 14.10.2020 hat die Möglichkeit geschaffen, die neu entwickelten PoC-Antigen-Schnelltests umfassend in der Pflege einzusetzen. Dem Land Berlin ist es gelungen, sehr schnell eine große Anzahl von Schnelltests zu beschaffen. Die eingetroffenen Lieferungen wurden bereits an die ersten stationären Pflegeeinrichtungen verteilt, die restlichen voll- und teilstationären Einrichtungen werden umgehend beliefert, sobald die bestellten Tests eingetroffen sind. Alternativ können Sie die Schnelltests auch selbstständig über Apotheken, Großhändler o.ä. beschaffen.

Anbei finden Sie ein neues Verlangungsschreiben, dass neben den vollstationären Pflegeeinrichtungen auch die teilstationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin betrifft. Das neue Schreiben verlangt primär die Testung des Personals. Darüber hinaus sollen aber auch Besucher und die in Ihrer Einrichtung versorgten Menschen getestet werden. Bei der Verlangung handelt es sich um eine Ergänzung und Klarstellung des Verlangungsschreibens vom 22.10.2020.

Die Kosten der Tests werden den Pflegeeinrichtungen gem. § 150 SGB XI von den Pflegekassen in Höhe von bis zu sieben Euro pro Test ersetzt. Maximal werden für stationäre Pflegeeinrichtungen 20 PoC-Antigen-Tests pro versorgten Pflegebedürftigen pro Monat refinanziert, für ambulante Pflegeeinrichtungen 10 PoC-Antigen-Tests. Bezüglich der mit der Testung verbundenen Personalkosten gehen wir nach einer ersten Prüfung heute davon aus, dass diese im Rahmen des § 150 SGB XI gelten gemacht werden können. Eine abschließende Bestätigung durch das BMG steht allerdings noch aus. Sobald uns diese vorliegt, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Um die Refinanzierung der Tests sicherzustellen, beantragen Sie für Ihre Einrichtung – falls nicht schon geschehen - bitte bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung formlos die Feststellung des maximalen monatlichen Testkontingents. Dem Antrag ist Ihr einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept beizufügen. Um die Abwicklung zu vereinfachen, nutzen Sie hierzu bitte unbedingt das beiliegende Muster-Testkonzept. Die Anträge schicken Sie per Mail ausschließlich an:

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Auch bei einem negativen Testergebnis sind die bekannten Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Positive PoC-Antigen-Testergebnisse müssen umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Ein vereinfachtes Meldeformular liegt diesem Schreiben bei.

Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung der Antigen-Tests im Land Berlin entnehmen Sie bitte unserm Schreiben vom 27.10.20.

Mit freundlichen Grüßen

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

 

Verknüpfte Artikel:

PoC-Schnelltest - SenGPG-Informationen zur praktischen Umsetzung der Antigen-Tests in der Pflege im Land Berlin

Corona-Pandemie: SenGPG - Verlangungsschreiben zur TestVO vom 22.10.2020

Downloads für Mitglieder:

20 1105 Verlangung Voll und Teilstationär Pflege

pdf 20 1027 Information zu Corona Schnelltests (380 KB)

pdf 20 1027 Muster Coronavirus Schnelltest final (571 KB)

document 20 1106 COVID19MeldungGesundheitsamt (30 KB)

 

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