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Corona-Pandemie - Berlin: 11. Änderung SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Aus der Sitzung des Senats am 3. November 2020:

Zur Anpassung der Regelungen für die Einreisendenquarantäne hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die elfte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Berlin setzt damit die auf Bundesebene in Form einer Musterverordnung abgestimmten neuen Regelungen zur Einreisendenquarantäne um.

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:

Weitgehende Neuregelung der Quarantäneregelungen für Einreisende:

*  Eine Quarantäne für Einreisende ist nur noch erforderlich bei Aufenthalt in einem Risikogebiet in den letzten zehn Tagen vor Einreise.

*  Die Quarantäne für Einreisende dauert nur noch zehn Tage. Die Quarantäne endet ab dem fünften Tag frühzeitig, wenn ein dann erfolgender Test negativ ausfällt.

*  Es gibt ein gestuftes System von Ausnahmen von der grundsätzlichen Pflicht zur Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet. Ausnahmen beziehen sich auf bestimmte Tätigkeiten und Zwecke von Reisen. Teilweise erfordert die Ausnahme von der Quarantänepflicht das Vorliegen eines negativen Tests.

*  Einzelfallbefreiungen durch das zuständige Gesundheitsamt sind weiterhin möglich.


Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft.

 

 

Verknüpfte Artikel:

Corona-Pandemie - Berlin: 10. Änderung SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zum 02.11.2020


Downloads für Mitglieder:

20 1103 11ÄndVO SARSCoV 2 InfSchV

 

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