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Corona-Pandemie: SenGPG - Verlangungsschreiben zur TestVO vom 22.10.2020

Die Senatverwaltung hat sich am 22.10.202 mit dem nachfolgenden Schreiben an die vollstationären Pflegeheime gewandt und ein Verlangungsschreiben übersendet. Dies wurde im Downloadbereich hinterlegt.

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

die Coronavirus-Testverordnung (TestV; vom 14.10.2020) bildet die Grundlage, die neu entwickelten PoC- Antigen-Tests in der Pflege einzusetzen.

Ziel ist, die Verbreitung des Coronavirus in der Pflege zu verhüten.

Dem Land Berlin ist es gelungen, sehr schnell eine große Anzahl von Schnelltests von einem Hersteller zu beschaffen, der auf der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlichten Herstellerliste (vgl. § 1 Abs. 1 S.4 TestV) genannt ist.

Diese erste Lieferung wird an diesem Wochenende 23./24.10.2020 an die stationären Pflegeeinrichtungen verteilt.

Wichtig ist daher, dass alle Pflegeeinrichtungen sich darauf einstellen, dass eine geeignete Person am Wochenende die Lieferung entgegennehmen kann, den Lieferschein in zweifacher Ausfertigung unterschreibt und die Lieferung in der Einrichtung an einer geeigneten Stelle unterbringt.

Mit dieser ersten Lieferung soll zunächst das Personal getestet werden.

Hierfür finden Sie anbei ein sogenanntes „Verlangungsschreiben“, mit dem die Testung des Personals verlangt wird (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 TestV).

Mit dem Verlangungsschreiben wird sichergestellt, dass die Refinanzierung der Tests für die Pflegeeinrichtungen sichergestellt ist.

Einrichtungsindividuell ist zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfange eine Schulung zur Durchführung der Tests erforderlich ist.

Aufgrund Ihrer Expertise als Pflegefachkraft ist davon auszugehen, dass Pflegefachkräfte auf der Grundlage der den Tests beigefügten Anleitungen sehr schnell in der Lage sein werden, die Tests fachgerecht durchzuführen.

Mit einem gesonderten Schreiben werden Sie – voraussichtlich Anfang der 44.KW – weitere Information zur Umsetzung der TestV in Berlin bekommen. Dann wird es weitergehend auch um die Testung von Bewohner*innen, Pflegebedürftigen sowie Besucher*innen gehen. Es ist geplant, dem Schreiben ein Muster-Testkonzept beizufügen, um das nach der TestV vorgesehene Verfahren so bürokratiearm wie möglich zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen
Manja Wanke

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung"

 

Bitte beachten Sie ergänzend den in dem Anschreiben veröffentlichen Hinweis auf die Webseite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort finden sich tagaktuell alle zugelassenen PoC Corona-Schnelltest aufgelistet:

https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests?session=4956979054037&tz=1:00

 

 

Verknüpfte Artikel:

Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten und Nationale Teststrategie Übersicht des BMG

Coronavirus-Testverordnung (TestV) - Hilfestellungen BMG Testkonzept für Pflegeeinrichtungen

Corona-Pandemie - SenGPG informiert zur Testung von symptomfreien Personal von Pflegeeinrichtungen ab 12.10.2020


Downloads für Mitglieder:

pdf 2020 10 22 an vollstationäre Einrichtungen Pflege Verlangungsschreiben (65 KB)

 

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