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Corona-Pandemie: G-BA ermöglicht erneut telefonische Krankschreibung ab 19.10.2020

Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.

Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Zum vollständigen Text und Download

 

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf 20 1015 G-BA: AU RL COVID 19 bundesweit telefonische AU (50 KB)

pdf 20 1015 G-BA: AU RL COVID 19 bundesweit telefonische AU TrG (816 KB)

 

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