Wohl Ende Juli 2020 wurde auf der Internetseite der Heimaufsicht ein Schreiben der Senatsverwaltung „Sicherstellung der heimrechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Pflegeeinrichtungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie: Festlegung Nr. 3 zur Umsetzung des Berliner Wohnteilhabegesetzes (WTG)“ mit Datum 22.07.2020 hinterlegt. Trotz zahlreicher erprobter Krisen-Kommunikationskanäle mit der Senatsverwaltung wurde das nicht offiziell kommuniziert und ggf. nur vereinzelt an Einrichtungen versandt. Wichtig ist, dass auch externen Prüfungen sich stets den Hygienekonzepten der Pflegeeinrichtungen einzuordnen haben und die genannten Schwerpunktprüfungen mit Bezug zum Infektionsschutz auf die Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Gesundheitsamt im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit von der Heimaufsicht sicherzustellen ist. |
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