logo

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

100JahreParitatischer.jpg

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

SodEG – FAQ zum Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG) Stand 22.07.2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum 22. Juli eine aktualisierte Fassung der FAQ zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz herausgegeben. Neu eingefügte und veränderte Fragen und Antworten sind wie immer gelb gekennzeichnet. Diese werden zeitnah auf der Homepage des BMAS unter www.bmas.de/soziale-dienstleister zu finden sein.

 

In den FAQ werden folgende neuen Fragen beantwortet:


- Wie erfolgt die Berechnung des Zuschusses, wenn in dem zu betrachtenden 12-monatigen Zeitraum auch Monate liegen, in denen bereits Zuschüsse nach dem SodEG gezahlt worden sind?

- Orientiert sich die Zuschusshöhe für die Reha-Kliniken, soweit sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegt sind, an einem Vergleich der aktuell und im Vorjahreszeitraum stationär behandelten Patient*innen (wie bei § 111d SGB V COVID 19-Krankenhausentlastungsgesetz) oder an den im zurückliegenden Jahreszeitraum geleisteten Zahlungen im Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 SodEG mit dem Leistungsträger?

- Handelt es sich bei der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen („KMU-Überbrückungshilfe“) und den künftig hierzu ergänzend zu gewährenden „Zuschüssen für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen“ (sog. „100 Mio. Euro - Programm“) um „Zuschüsse des Bundes und der Länder an soziale Dienstleister auf Grundlage gesetzlicher Regelungen“ im Sinne des § 4 Satz 1 Nummer 4 SodEG, sodass sie auf Zuschüsse nach dem SodEG angerechnet werden?

Außerdem wurde die Frage "Können auch Krankenhäuser einen Zuschuss nach dem SodEG erhalten?" präzisiert.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 SodEG - Kleine Arbeitshilfe für Paritätische Mitgliedsorganisationen zu Finanzierungsfragen in Zeiten von Corona (Stand 18.05.2020) ...

SodEG – Dokumente und Erläuterungen zum Schutzschirm durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG), Stand 06.04.2020 ...

Downloads für Mitglieder:

 200722 SodEG FAQ

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.