logo

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

100JahreParitatischer.jpg

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Neue Weisungen für die Jobcenterpraxis

An die Jobcenter sind neue Weisungen gerichtet worden, die aktuelle Regelungen für eine Fortsetzung des vereinfachten Zugangs zu den Leistungen der Grundsicherung (sog. „Sozialschutzpakete“) enthalten und die Wiederaufnahme der Sanktionen vorsehen.

Die Weisungen mit dem Titel "Aktualisierung der Weisungen zu den Sozialschutz-Paketen der Bundesregierung" enthalten insbesondere diese Regelungen:

  • Mit der aktuellen schrittweisen Öffnung der Jobcenter werden auch die Sanktionen wieder aufgenommen. Soweit durch die schrittweisen Öffnungen auch persönliche Anhörungen wieder möglich sind, können grundsätzlich ab dem 1. Juli 2020 (sanktionsbewährte) Mitwirkungspflichten auferlegt und Meldetermine (mit Rechtsfolgenbelehrungen) vergeben werden. Zunächst eingeschränkt sind auch wieder persönliche Gespräche zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit Rechtsfolgenbelehrung vorgesehen. Vermittlungsvorschläge und Zuweisungen in Maßnahmen können grundsätzlich ab 01.07.2020 wieder mit Rechtsfolgenbelehrung vorgenommen werden. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit der auferlegten Mitwirkungspflichten, sind vom Jobcenter allerdings auch coronabedingte Einschränkungen zu prüfen. Die Neuregelungen greifen für neue Sanktionen. Trotz ggf. erteilter Rechtsfolgenbelehrungen bleiben etwaige Verstöße aus der Zeit geschlossener Jobcenter folgenlos.
  • Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld wird gemäß § 421d SGB III um drei Monate verlängert.
  • Der Zeitraum für einen vereinfachten Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung wird bis zum 30.09.2020 verlängert. (§ 67 Absatz 1 SGB II) Leistungen des SGB II werden danach teilweise abweichend von den bestehenden Vorschriften gewährt. Für Erstanträge steht ein vereinfachter Antrag zur Verfügung.
  • Aufnahme von Weisungen zur Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Änderungen der Verhältnisse, die von der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person verspätet oder nicht mitgeteilt werden (vorläufige Entscheidung (§ 67 Absatz 4 SGB II)
  • Umsetzung des gesetzlich neugeregelten Rückkehrrechts aus dem Basistarif in den vorherigen Tarif der privaten Krankenversicherung.
  • Ankündigung einer separaten Weisung zur zukünftigen Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten

Die öffentliche Version der o.g. Weisung ist auf der Homepage der BA veröffentlicht unter https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen und steht ebenfalls inkl. des dazugehörigen interne Weisungsdokumentes nebenstehend zum Download zur Verfügung.

 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

pdf Aktualisierung der Weisungen zu den Sozialschutz-Paketen (158 KB)

pdf InterneWeisung (364 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.