logo

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

100JahreParitatischer.jpg

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

GEBT II - Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (GEBT)

 

Der Paritätische Gesamtverband befürwortet unter anderem den Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, weist aber darauf hin, wie wichtig es ist, diese Stärkung über die Corona-Krise hinaus beizubehalten. In der Stellungnahme wird unter anderem auf die folgenden Punkte eingegangen:

- Forderung einer Ergänzung im Infektionsschutzgesetz um einen Entschädigungsanspruch für diejenigen zu schaffen, die aufgrund eines erhöhten Risikos einen schweren Krankheitsverlauf mit COVID-19 zu erleiden, nicht im Betrieb einsetzbar sind, weil alle Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder ausgeschöpft sind.

- Deutliche Kritik an den Plänen, die Vergabe von Mittelverwendungen für Präventionsmaßnahmen im Jahr 2020 auszusetzen.

- Forderung einer langfristigen Wertschätzung der Beschäftigten im Pflegebereich über die Zeit der Corona-Pandemie hinaus.

- Befürwortung der Fristverlängerung für die Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten für Pflegebedürftige.

- Mit Blick auf eine Verordnung, die das BMG zum Leistungsanspruch zu Coronatest verabschieden soll, wird gefordert, dass Regelungen für die Inanspruchnahme von Nichtversicherten und von Personal im Gesundheitswesen und im pflegerischen Bereich, zu treffen sind.

- Forderung nach weiteren Regelungen für die Sicherstellung der Finanzierung des Rettungswesens auf Grund von aktueller Mehrausgaben und Mindereinnahmen.

 

Hinweis Änderungen SGB XI in Artikel 5: Für den Leistungsbereich Pflege werden auf der Grundlage des GEBT II diverse Festlegungen zu erarbeiten sein:  

•            § 150 Abs. 5a (Kostenerstattung § 45a SGB XI) - Festlegungen des GKV-SV in Arbeit (Genehmigung durch BMG).

•            § 150 Abs. 5b (Einsatz Entlastungsbetrag PG 1) - Festlegungen des GKV-SV für Mitte Mai avisiert (keine Beteiligung vorgesehen).

•            § 150a (Verfahrensregelungen Corona-Prämie) - Verfahrensregelung im Benehmen zwischen GKV-SV mit Arbeitgebervereinigungen und BMG: Entwurf bis Mitte.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 Corona-Pandemie: GEBT II - Kabinettsentwurf Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (GEBT II) ...

Corona-Pandemie: GEBT II - Stellungnahme Paritätischer Gesamtverband und BAGFW ...


Downloads für Mitglieder:

  pdf 20 0505 GEBT II SN Parität GEBT Bundestag (532 KB)

pdf 20 0429 GEBT II Entwurf Zweites Gesetz zum Schutz der Bevoelkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (584 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.