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Wohnteilhabegesetz Berlin – erste Arbeitshilfe

FG stationär

 

Das Wohnteilhabegesetz soll zum 01. 07. 2010 in Kraft treten. Eine redaktionelle Endfassung ist derzeit noch nicht veröffentlicht, auch nicht im Verzeichnis der Landesgesetze bei www.berlin.de. Ebenso stehen noch die angekündigten Rechtsverordnungen zu einzelnen Regelungsfeldern aus. Sich der Umsetzungs- und Anpassungsprobleme, die sich aus allen neuen gesetzlichen Rahmen zwangsläufig ergeben müssen, zu widmen, scheint angesichts der knappen Zeit bis zum Inkrafttreten dennoch erforderlich. Der Paritätische hat für seine ihm angeschlossenen Mitgliedsorganisationen mit Arbeitsschwerpunkten im Feld der stationären Pflege eine erste Arbeitshilfe gefertigt, um die Diskussionsprozesse in der Praxis anzustoßen. Die Arbeitshilfe ist Grundlage der Erörterung in der FG Stationäre pflegerische Versorgung. Es ist davon auszugehen, dass eine Textfortschreibung spätestens dann erforderlich ist, wenn die Präzisierungen in Form einer Rechtsverordnung vorliegen.

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icon Wohnteilhabegesetz und stat. Pflege nach SGB XI - Arbeitshilfe,Juni_2010 (23.42 kB)


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