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Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung von Wirtschfaftsgütern gem. § 15 UStG

an alle und intern

  

Paritätischer Gesamtverband-Fachinformation: Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern

 

 

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über die Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern, Sie seien für Wirtschaftsgüter und Grundstücke, die sowohl für ideelle Zwecke als auch für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, zukünftig erheblich eingeschränkt. Die weiteren Ausführungen sind für die Paritätischen Mitglieder abrufbar hinterlegt.

 

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Downloads:

 icon BMF Schreiben 02.01.2012 (175.8 kB)

icon BMF Schreiben 24.04.2012 (34.86 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 icon GVText Vorsteuerabzug (8.38 kB)

 

 

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