Pflegestützpunkte in Berlin. Schleppende Entwicklung

FG stationär

 

Der Landesrahmenvertrag gem. § 92 c Absatz 8 SGB XI (nebenstehend noch einmal als Download zur Kenntnisnahme hinterlegt) verweist auch auf die Steuerungs- und Beratungsgremien, die für die Entwicklung der Pflegestützpunktearbeit in Berlin prägend sein sollen.

Das Steuerungsgremium der Pflegestützpunkte hat am 22. 10. 2009 die konstituierende Sitzung durchgeführt. Dabei galt es wohl auch, eine Fülle relevanter Einzelfragen abzuarbeiten; aber auch die Einberufung eines Fachbeirats wurde thematisiert. Die Benennung der Fachbeiratsmitglieder (6 Mitglieder, der gem. § 93 c Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 SGB XI im Land Berlin zugelassenen und tätigen ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeeinrichtungen) kann allerdings erst dann erfolgen, wenn eine interne Verständigung aller Verbände der Leistungserbringer auf die maximal 12 (Vertreter und Stellvertreter) Sitze erfolgt ist.

Die Paritätischen Mitgliedsorganisationen finden Informationen über die Gremienarbeit nebenstehend als Download abrufbar hinterlegt.

Der Paritätische geht davon aus, dass er grundsätzlich im Fachbeirat vertreten sein wird.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf Landesrahmenvertrag gem. § 92 c Abs. 8 SGB XI (52.64 kB)

 

icon Pflegestützpunkte. Anschriften mit Angaben zu Trägern (14.24 kB)

Downloads für Mitglieder:

pdf Anforderung, Benennung, Fachbeirat - Pflegestützpunkte (840.75 kB)


Kategorie: A3 Integrierte Sozial-, Pflege und Gesundheits Projekte (ISP/IGPP)
Zugriffe: 4724