Bundestag und Bundesrat haben am 09.11.2018 bzw. am 23.11.2018 das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) verabschiedet. Das Gesetzt ist am 11. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (s. Download). Mit dem Gesetz will die Große Koalition erste Schritte bei der Behebung des Fachkräftemangels in der Kranken- und Altenpflege einleiten. Kern des Programm sind 13.000 neue Stellen in der Altenpflege. Verschiedene Sofortmaßnahmen in dem PpSG sollen nicht nur für eine bessere Personalausstattung, sondern auch für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Zudem hat der Gesetzgeber Regelungen zur Umsetzung der neuen indikatorenbezogenen Qualitätsprüfverfahren im vollstationären Bereich aufgenommen.
Die Paritätische Handreichung zum PpSG zeigt die für die Langzeitpflege wichtigen gesetzlichen Regelungen der Artikel 7 (SGB V) und 11 (SGB XI) des Gesetzes auf und enthält Kommentierungen, welche u.a. aus den Begründungsteilen der Gesetzesentwürfe stammen. |
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